Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Verhaltenstherapie gehört zu den von Krankenkassen anerkannten Richtlinienpsychotherapien.
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Kinder (0 bis 13 Jahre) und Jugendliche (14 bis 20 Jahre). Eine vor dem 21. Geburtstag bewilligte und begonnene Psychotherapie kann danach noch abgeschlossen werden.

Krankenkassen bewilligen eine Psychotherapie, wenn eine Störung von Krankheitswert vorliegt, die z.B. die Bewältigung des Alltags und / oder die Entwicklung der betroffenen Person beeinträchtigt.

Entsprechende Diagnosen können zum Beispiel sein:

  • Emotionale Probleme (Ängste, Zwänge, depressive Verstimmungen),
  • Reaktionen auf schwere Belastungen (z.B. ein Unfall, Verlust eines nahestehenden Menschen, „Mobbing“, massive schulische oder familiäre Probleme),
  • Emotionale und Verhaltensprobleme mit Beginn in der Kindheit,
  • seelische Krankheit aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände,
  • Essstörungen, Schlafprobleme,
  • psychische Belastungen infolge chronischer oder lebensbedrohlicher Erkrankungen.

Ablauf

Der erste Termin heißt (bei gesetzlich Versicherten) „Sprechstunde“ und dient dazu

  • dass ich Ihr Anliegen verstehe,
  • dass ich einschätzen kann, ob eine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt,
  • dass ich Empfehlungen ausspreche,
  • dass ich Ihnen erläutere, wie eine Psychotherapie abläuft,
  • und dass Sie schriftliche Informationen zum Thema „Psychotherapie“ erhalten.

Möglicherweise reicht ein einziger Termin dafür nicht aus, so dass Folgetermine vereinbart werden.

Jede Lebensgeschichte und jede Lebenssituation ist anders und muss zunächst analysiert werden. Durch Ihre Antworten auf meine Fragen oder auch Auskünfte über Fragebögen kann ich Zusammenhänge erkennen: wie ein Problem entstanden ist, wie es sich entwickelt hat und wie die Problematik aufrecht erhalten wird. Wichtig sind außerdem die Motivation und die Zielvorstellungen der Betroffenen.

Die Ergebnisse dieser Analyse bilden die Grundlage für die Planung einer psychotherapeutischen Behandlung. Es ist von zentraler Bedeutung, die wissenschaftlich anerkannten Verfahren, mit denen Psychotherapeuten arbeiten, der individuellen Situation des Patienten / der Patientin anzupassen. In der Regel besprechen Therapeuten mit Patienten (und abhängig vom Alter auch Bezugspersonen) das weitere Vorgehen. Das bedeutet, dass die Therapieplanung unter Einbezug der Betroffenen geschieht und somit transparent ist.

Sinnvoll ist es außerdem, sich nicht nur auf Probleme zu konzentrieren, sondern sich auch klar zu machen, welche Stärken vorliegen und wie man sie zur Lösung von Problemen nutzen kann.

Der Einbezug von wichtigen Bezugspersonen ist von Seiten der Krankenkasse prinzipiell vorgesehen. Entsprechend der individuellen Situation geschieht dies meist bei jüngeren Kindern öfter, bei Jugendlichen tendenziell seltener.

Ein wichtiges Thema ist die Schweigepflicht. Sie ist ein hohes Gut in der Psychotherapie, und gilt nach innen sowie nach außen. So benötige ich eine schriftliche Schweigepflichtentbindung, um mich z.B. mit Ärzten auszutauschen. Es gibt gesetzlich vorgegebene Ausnahmen, die ich bei der Erstvorstellung erläutere.

Nach den Sprechstundenterminen muss bei Bedarf im Fall von gesetzlich Versicherten eine weiterführende Psychotherapie in der Regel mit bestimmten Formularen bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierbei bin ich Ihnen behilflich.

Einer solchen Antragspsychotherapie sind „Probestunden“ (Probatorik) zwingend vorgeschaltet. Hier entscheiden Patienten und Therapeuten unter anderem, ob „die Chemie stimmt“, also ob man sich vorstellen kann, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

Die Kosten einer Psychotherapie trägt bei gesetzlich Versicherten Ihre Krankenkasse, hierzu ist das Einlesen der Versichertenkarte erforderlich.

Bei privat Versicherten sowie Beihilfeberechtigten werden die Kosten gemäß den Ihnen bekannten Vorgaben der jeweiligen Kostenträger erstattet.

Telefonische Erreichbarkeit unter

0178 – 633 41 99

Montag bis Donnerstag 12.30 – 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung